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                                         Kinderschutzkonzept der FICE Austria
                                                                     17. Mai 2023

1. FICE Austria
Die Gründung des nationalen Vereines FICE Austria fand im Jahre 1968 in Wien statt (www.fice.at).

„Die Tätigkeit des Vereins erfolgt in Kooperation mit allen Stakeholdern der Kinder- und Jugendhilfe zum Wohle der Kinder/Jugendlichen, der Eltern, der Fachkräfte und der beteiligten Organisationen sowie Behörden“

(FICE Statuten 2020).

Die FICE Austria steht dafür, die fachliche Qualität in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe durch gemeinsame Aktivitäten, Veröffentlichungen, Veranstaltungen und im Austausch mit Fachleuten aus aller Welt zu etablieren.
 

FICE Austria anerkennt ihre Verantwortung für den Kinderschutz und ist in all ihren Aktivitäten verpflichtet:
• Kinder vor Missbrauch zu schützen.
• Kinder vor mentaler oder physischer Gewalt zu schützen und ihre Entwicklung zu unterstützen.
• Dazu beizutragen, dass Kinder in sicherer Umgebung mit entsprechender qualitätsvoller Betreuung aufwachsen
• Dazu beizutragen, dass Kinder die besten Entwicklungs- und Bildungschancen haben, um später erfolgreich am Leben teilhaben zu können.


2. Gesetzliche Rahmenbedingungen


• Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013
• Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch
• Sicherheitspolizeigesetz - SPG (Gewaltschutzgesetz)
• Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern
• UN-Kinderrechtskonvention
• UN-Richtlinien für die alternative Versorgung von Kindern 2010


3. Definitionen


Kind: Entsprechend dem Artikel 1 der UN Kinderrechtekonvention „ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.“
Gewalt gegen Kinder wird im Artikel 19 der UN KRK beschrieben: „jede Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, Verwahrlosung oder Ver-nachlässigung, schlechte Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs“
Kinderschutz ist „die Verantwortung, dass Organisationen sicherstellen, dass deren Mitar-beiter*innen, Programme und Abläufe Kinder nicht gefährden, dass sie Kinder nicht dem Risiko von Gefährdung und Missbrauch aussetzen und dass jegliche Sorge, die die Organisation bezüglich der Sicherheit der Kinder in der Gemeinschaft verspürt, an die entsprechenden Autoritäten gemeldet wird.“ (Kinder- und Jugendanwaltschaft)
Physische Gewalt: Körperliche oder physische Gewalt beschreibt die Gewaltanwendung gegen den Körper eines anderen Menschen, um diesen zu schädigen, zu verletzen oder gar zu töten.
Emotionaler Missbrauch umfasst eine Reihe von Verhaltensweisen, um in einer Beziehung Macht
und Kontrolle auszuüben. Dazu gehören Kritisieren, Beleidigungen, Schuldzuweisungen, Abwertungen,
Liebesentzug, Drohungen, Manipulation, Erniedrigung oder Abschottung.
Vernachlässigung: die wiederholte oder andauernde Unterlassung fürsorglichen Handelns durch
sorgeverantwortliche Personen (Eltern oder andere autorisierte Betreuungspersonen), das zur
Sicherung der seelischen und körperlichen Bedürfnisse des Kindes notwendig ist.
Sexueller Missbrauch: Jede sexuelle Handlung, die an Kindern gegen ihren Willen vorgenommen
wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit
nicht wissentlich zustimmen können. Täter und Täterinnen nutzen dabei Macht- und
Autoritätspositionen aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des betroffenen Kindes zu
befriedigen.
Institutionalisierte Gewalt: die schwere absichtliche Verletzung eines oder mehrerer Lebewesen
aufgrund der sozialen Position der Täter wie der Opfer. Diese beinhaltet auch Vernachlässigung
und schlechte Betreuung in einer Institution, wie z.B. Krankenhäusern, Einrichtungen der
(stationären) Kinder- und Jugendhilfe.


4. Prinzipien


Kinderrechte: Allen Kinder, die in unsere Aktivitäten, Projekte und Programme eingebunden
werden, wird garantiert, dass in ihrem besten Interesse gehandelt und ihr Wohlergehen
berücksichtigt wird. Sie haben alle die gleiche Rechte auf Schutz vor Gewalt in jeglicher Form.
Teilhabe von Kindern: Partizipation ist ein wichtiges Gestaltungsprinzip bedeutet, dass sich Kinder
aktiv und maßgeblich an allen Entscheidungen beteiligen, die ihr Leben beeinflussen.
Null Toleranz: FICE Austria duldet keine Form von Missbrauch und wird alle notwendigen Schritte
setzten, um die Kinderschutz-Richtlinie zur Anwendung zu bringen.
Verantwortung Aller: Wir arbeiten in Partnerschaften mit anderen Organisationen, Institutionen
und Vereinen in vertrauensvoller und transparenter Kooperation. Daher erwarten wir, dass auch
diese Partner unsere Einstellung gegen Gewalt an Kindern teilen.
Verpflichtung zur Meldung: Jeglicher Verdacht oder Beweis für Gewalt in all ihren Formen wird
unverzüglich den zuständigen Behörden gemeldet.

 

 

Beschlossen in der Generalversammlung 17. Mai 2023

 

 

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